Teilnahmebedingungen impACT³
Gegenstand des Wettbewerbs
Der Wettbewerb impACT³ (nachfolgend Wettbewerb) ist ein europaweit ausgetragener Studentenwettbewerb bestehend aus einer Vorbereitungswoche (Summer School) und einer sich daran anschließenden 6-wöchigen Gründungs- und Umsetzungsphase (auch Wettbewerbsphase) zum Thema Social Entrepreneurship. Der Wettbewerb wird durch die Jacobs University Bremen (nachfolgend Veranstalter) mit Unterstützung der Vodafone Stiftung Deutschland (nachfolgend Förderer) veranstaltet. Ziel des Wettbewerbs ist die Bildung eines Rahmens, in dem Studierende aller Fachrichtungen theoretische und praktische Kenntnisse zur Initiierung und zum Management von Social Enterprise erwerben können. Die Team-Projekte sollen einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten und dabei möglichst einen unternehmerischen Ansatz wählen. Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, von Unternehmen und NGOs kann mobilisiert werden.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt und eingeladen sind Studierende des 1. bis 6. Semesters aller Fachrichtungen der Bucerius Law School, European Business School, Jacobs University Bremen, WHU Otto Beisheim School of Management, Zeppelin University sowie aus deren Partnerhochschulen Aarhus University, Corvinus Universität, Lancaster University und Universitá della svizzera di Lugano.
Die Anzahl der Teilnehmer an der Summer School ist auf etwa 100 Studenten begrenzt. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt daher nach dem Eingang der Anmeldungen. Studierende mit spät eingehenden Anmeldungen können also gegebenenfalls nicht mehr zur Teilnahme an der Summer School zugelassen werden. Solange jedoch mindestens ein Teammitglied zur Summer School zugelassen ist, können sich weitere Teammitglieder anmelden und zur Teilnahme in der Wettbewerbsphase von impACT³ zugelassen werden.
Der Veranstalter ist bemüht, die Teilnahme Studierender der beteiligten deutschen Universitäten proportional zur Größe der jeweiligen Studenten-schaft (Anzahl von Bachelor-Studierenden an der Universität) sicherzustellen. Darüber hinaus strebt er an, eine signifikante Beteiligung der nicht-deutschen Partneruniversitäten zu erreichen: etwa ein Viertel der für die Summer School zugelassenen Studierenden soll von der Aarhus University, Corvinus Universität, Lancaster University oder Universitá della svizzera di Lugano stammen. Dieser Prozentsatz kann höher sein, wenn die Anzahl der Anmeldungen von den deutschen Universitäten geringer ausfällt als erwartet.
Anmeldung
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldung erforderlich. Es ist zur Anmeldung nicht erforderlich, eine Idee für den Wettbewerb zu haben oder bereits Mitglied eines Teams zu sein. Die während oder (spätestens) direkt nach der Summer School gebildeten Teams werden jedoch während der Wettbewerbsphase über 6 Wochen zusammenarbeiten. Teams können interdisziplinär zusammengesetzt sein und aus 2 bis 4 Studierenden auch verschiedener Partneruniversitäten bestehen.
Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineformular unter http://www.act-for-impact.net bis spätestens zum 5. Juni 2009. Eine Teilnahme an der Summer School ohne eigene Beteiligung in der Wettbewerbsphase ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist jedoch auch ohne den Besuch der Summer School möglich, wenn andere Teammitglieder an der Summer School in Bremen teilgenommen haben.
Die Anmeldung und Zulassung erfolgt ausschließlich für Aktivitäten im Jahr 2009.
Nach der Anerkennung der Teilnahmebedingungen und dem Absenden der Anmeldung wird die Teilnahmeberechtigung durch den Veranstalter anhand der Matrikelnummer der/s Anmelders/in in Abstimmung mit der Partneruniversität geprüft. Wenn ein/e Student/in teilnahmeberechtigt ist und die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesendet. Der Veranstalter wird über die Zulassungen entsprechend den oben beschriebenen Verfahren und Zielen sowie in Abstimmung mit dem Förderer und den Partneruniversitäten entscheiden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.
Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Für Studierende werden die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen der Summer School inklusive etwaiger Seminar- und Workshopunterlagen sowie die Übernachtung in Einzelzimmern der Colleges auf dem Campus übernommen. Der Veranstalter trägt auch die Kosten für eine effiziente An- und Abreise zur Summer School, die in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse der Bahn, ggf. organisierte Gruppenreise) oder auch über eine kostengünstige Flugverbindung vom jeweiligen Universitätsstandort zum Campus in Bremen erfolgt. Analoges gilt für die nominierten Teams hinsichtlich der Reisekosten zur Siegerehrung (Abschlussveranstaltung in einer anderen deutschen Stadt): es werden den Studierenden keine Zusatzkosten entstehen.
Die Teilnehmer/innen können während der Summer School das Angebot der Kantinen der Colleges für ihre Verpflegung nutzen, müssen jedoch die anfallenden Kosten selbst tragen.
Veranstalter und Förderer behalten sich allerdings die Rückforderung entstandener Kosten in zwei Fällen vor:
- bei Nichterscheinen einer/s angemeldeten Teilnehmer/in zur Summer School ohne Angabe triftiger Gründe;
- bei Nichtteilnahme in der Umsetzungsphase nach Besuch der Summer School ohne triftige Gründe.
Jede/r Teilnehmer/in erhält ein geringfügiges Startkapital von (umgerechnet etwa) 4 EURO. Zum Finanzmanagement und anderen Themen enthält das Handbuch zum Wettbewerb ausführliche Hinweise.
Für die im Rahmen des Wettbewerbs erbrachten (Arbeits-)Leistungen von teilnehmenden Studierenden entstehen keine Honorar- oder Aufwendungsersatzansprüche an den Veranstalter.
Prämierung/Preisgelder
In öffentlicher Abstimmung über die Plattform werden die zehn besten Teams nominiert. Aus diesen bestimmt eine unabhängige Jury drei Sieger-Teams. Die Entscheidungen der Jury basieren auf Kriterien, die den teilnehmenden Studierenden mit der Übermittlung des Handbuchs zum Wettbewerb bekannt gegeben werden. Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar.
Die Preisgelder werden pro Team ausgezahlt und sind zweckgebunden: Das Geld kann zur Kompetenzentwicklung (Konferenzteilnahme, Besuch bei Sozialunternehmen oder Projekten) genutzt oder in die Fortführung oder Ausweitung der Teamaktivitäten im Bereich Social Entrepreneurship/Social Business investiert werden.
Nutzung der Wettbewerbsplattform
Der Veranstalter betreibt unter http://www.act-for-impact.net (.de, .com) eine Online-Plattform, die als Kommunikationsplattform zur Verbreitung von Informationen und zur Durchführung des Wettbewerbs dient. Jede/r Teilnehmer/in erhält zum Beginn der Wettbewerbsphase Zugang zu dieser Plattform, um die dort angebotenen Inhalte und Informationen abzurufen und zu nutzen.
Die Plattform kann darüber hinaus von den Teams zur öffentlichkeitswirksamen Dokumentation der Projektfortschritte und -ergebnisse genutzt werden. Sie unterstützt dann die Teams als Marketinginstrument für ihre Initiative. Die Nutzungsrechte der Teilnehmer/innen beschränken sich auf den Abruf vorhandener und die Einstellung eigner Inhalte während der Wettbewerbsphase.
Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist eine wirksame Anmeldung zum Wettbewerb.
Unmittelbar nach der Teambildung, spätestens während der Summer School, erhält jede/r Teilnehmer/in ein persönliches Passwort, das den Zugriff auf die Plattform und ihre Teamfunktionen (sog. Account) ermöglicht. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und die Plattform gegen unbefugte Zugriffe zu sichern: das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust des Passworts und/oder einer selbstverschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte verantwortet der/die Teilnehmer/in die auf ihrem/seinem Account getätigten Handlungen. Sie/Er informiert den Veranstalter unverzüglich per E-Mail und stellt ihn von sämtlichen daraus entstehenden Schäden frei.
Der Veranstalter ist bemüht, einen möglichst störungsfreien Betrieb der Plattform aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht zu einer jederzeitigen Verfügbarkeit/Erreichbarkeit verpflichtet und übernimmt daher für die Mängelfreiheit und Verfügbarkeit keine Gewähr. Eventuelle auftretende Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischer Störungen/Schädigungen sind von Teilnehmer/innen hinzunehmen.
Das Recht der Studierenden zur Nutzung der Online-Plattform http://www.act-for-impact.net (.de, .com) erlischt 2009 mit dem Ende der Wettbewerbsphase.
Schutzrechte Dritter
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle Handlungsweisen, die die Leistung und Verfügbarkeit der Plattform gefährden sowie die System- oder Netzwerksicherheit der Plattform verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Einschleusen von Viren oder Crawler) zu unterlassen. Das beinhaltet auch die Verpflichtung, vor dem Hochladen von Dateien (wie dem Abschlussbericht) mittels eines dem Stand der jeweiligen Technik entsprechenden Virenscanners sicherzustellen, dass alle hochgeladenen Dateien frei von Viren, Würmern, Trojanern, Adware etc. sind.
Des Weiteren verpflichten sich Teilnehmer/innen mit Ihrer Anmeldung alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die geeignet sind den Ruf des Veranstalters, des Förderers und/oder der Plattform zu beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, die aus Verstößen gegen diese Verpflichtung resultieren. Er kann zudem den/die betreffenden Teilnehmer/in(nen) mit sofortiger Wirkung ausschließen.
Jedes Team gewährleistet, dass sämtliche, selbst auf der Plattform veröffentlichten Inhalte nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Marken- sowie andere Kennzeichnungsrechte und/oder Persönlichkeitsrechte verletzen und frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere dürfen Inhalte in keiner Weise rassistisch, diskriminierend, beleidigend, verleumderisch, volksverhetzend, porno-graphisch oder in anderer Weise sittenwidrig sein. Sie sollten dem Charakter und Ziel des Wettbewerbs angemessen sein.
Der Veranstalter behält sich vor, von Studierenden eingestellte oder zur Einstellung überlassene Inhalte zurückzuweisen und ggf. zu löschen, sollten diese gegen die vorgenannten Grundsätze verstoßen. Es besteht jedoch keine Pflicht des Veranstalters die von Teilnehmer/innen eingestellten Inhalte dahingehend zu prüfen.
Sämtliche vom Veranstalter veröffentlichte Informationen (wie Handbücher, Vorlagen etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Veranstalters. Davon sind diejenigen Inhalte nicht betroffen, die von Teams oder sonstigen Dritten erstellt wurden und vom Veranstalter unverändert übernommen wurden.
Vertraulichkeit/Datenschutz
Den Teilnehmer/innen ist bewusst, dass Ihre Projektdokumentation auf der Wettbewerbsplattform http://www.act-for-impact.net veröffentlicht und damit öffentlich einsehbar ist. Darüber hinaus erklären sich die teilnehmenden Studierenden insbesondere auch damit einverstanden, dass Ihre Ergebnisberichte und ggf. veröffentlichte Projektdokumentation sowohl öffentlich als auch durch eine Jury bewertet werden.
Die von den Teilnehmern an den Veranstalter übermittelten persönlichen Daten (Vor-/Nachname, E-Mailadresse, Anschrift etc.) werden durch diesen gespeichert und zum Zwecke der Sicherstellung eines reibungslosen und erfolgreichen Ablauf des Wettbewerbs verarbeitet und genutzt.
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter zu Zwecken der Bewerbung von Wettbewerben im Themenfeld Social Entrepreneurship in den folgenden Jahren unentgeltlich ein einfaches sowie räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an ihren Werken ein. Die Weitergabe oder Veröffentlichung weiterer Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die betroffenen Teilnehmer/innen.
Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung des Veranstalters und des Förderers insb. für Aktivitäten der Teams ausgeschlossen.
Jedes Team haftet selbst für die eigenen Aktivitäten und deren Implikationen. Das Handbuch zum Wettbewerb enthält auch Hinweise, die für Haftungsfragen im gegebenen Kontext relevant sind.
Teilnehmer/innen haften im vollen gesetzlichen Umfang für Inhalte, die auf oder über die Plattform veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Setzung von Hyperlinks und das Einbinden externer Dienste (bspw. als HTML, CSS oder RSS Feed).
Die Teilnehmer/innen stellen Veranstalter und Förderer von allen denkbaren Ansprüchen Dritter frei, die aus etwaigen Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die realen Aktivitäten der Teams oder die Veröffentlichung von Inhalten auf der Wettbewerbsplattform hergeleitet werden.
Für Informationen und/oder Dateien sowie Dienstleistungen, die durch den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen über die Plattform zur Verfügung gestellt werden, haften diese nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet darüber hinaus nicht für die störungs- und fehlerfreie Funktion, inhaltliche Richtig- und Vollständigkeit sowie die Verfügbarkeit und Virenfreiheit der angebotenen Inhalte (bspw. Format-Vorlagen).
Fremdinhalte, insbesondere Software Dritter (wie FTP-Programme) unterliegen gegebenenfalls abweichenden Lizenzbedingungen, für deren Einhaltung allein die/der Teilnehmer/in verantwortlich ist, der/die diese Dienste nutzt. Der Veranstalter haften nicht für Schäden, die Studierenden wegen der Verletzung der Rechte Dritter entstehen. Wie oben erwähnt, wird den teilnehmenden Studierenden mit der Übermittlung des Handbuchs zum Wettbewerb dazu eine Vielzahl von Hinweisen übermittelt.
Sonstiges
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs ausdrücklich an.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 29.04.2009
Diese Teilnahmebedingungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.